Fridays for Future ist kein Schulschwänzen!
Hallo meine Klimagladiatoren (Climate Gladiators)! So, also ich habe etwas für Euch geschrieben. So wie Musiker und Musikerinnen einen Song schreiben, wenn sie etwas berührt, so habe ich für Euch etwas geschrieben, weil Ihr mich berührt.
Drei plakative Leitsätze machen es deutlich:
- Die Bildung muss auf die Achtung vor den Menschenrechten und Grundwerten gerichtet sein
- Die Bildung muss die Achtung vor der natürlichen Umwelt vermitteln
- Ein Gesetz, das sich über die grundlegendsten Werte der Menschenrechte hinwegsetzt, führt zu einem groben Verstoß gegen den Grundgedanken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit
Also, es geht um diese Sache mit dem Schuleschwänzen! Die einen sagen, ja, das könnte unter die Versammlungs- und Meinungsfreiheit fallen und dann keine Verletzung der Schulpflicht sein. Und die anderen sagen, nein man könnte ja auch nachmittags oder am Wochenende demonstrieren und deshalb ist es eine Verletzung der Schulpflicht. Aber ich glaube, es geht gar nicht hauptsächlich um diese Grundrechte aus unserem Grundgesetz. Ich glaube Ihr Kämpfer für das Klima agiert für etwas weitaus Höheres. Und das finden wir in den Menschenrechten. Menschenrechte können auch mal wichtiger sein als ein Gesetz mit Ordnungsmaßnahmen, welches diese Schulpflicht durchsetzen möchte. Damit ihr versteht, was ich meine, erkläre ich Euch das jetzt und außerdem möchte ich Euch damit Argumente geben – vor allem, dass das, was Ihr dort tut, kein Schwänzen der Schule ist! Ob so etwas ein Gericht sehen würde, ist ja erst mal Wurscht. Es geht nur darum, dass Ihr jetzt argumentieren könnt. Und dazu möchte ich Euch ein bisschen was in die Hand geben:
Die globale Erwärmung, die Verschmutzung der Gewässer und Meere gefährdet unsere Umwelt und unseren Lebensraum. Und vor allem bedroht sie die Menschenrechte massiv! Schon heute hungern, fliehen und sterben Menschen aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels und Europa (auch Deutschland) schaut zu. Da stehen dann die jungen Menschen – die einzig wahren Klimagladiatoren oder Climate Gladiators – auf und protestieren gegen diesen inhumanen Wahnsinn. Sie führen den Gesetzten, den Sattgefressenen vor Augen, wie Menschenrechte gelebt werden müssen – durch Solidarität, durch Sensibilität, durch Nächstenliebe, durch Veränderung und durch lautstarke Verantwortungskundgabe und noch vieles mehr – aber vor allem durch den gegenseitigen Respekt und die Achtung vor des anderen Menschenleben. Solange die Alten so weiter machen wie bisher – also, immer mehr haben und größer werden wollen oder immer mehr Menschen und die Umwelt ausbeuten – beweisen sie, dass sie keinerlei Respekt vor dem Leben, so auch der Youngsters, der zukünftigen Generation haben. Solange die Alten so weitermachen wie bisher, ist ihnen egal, was morgen geschieht und ob wir morgen noch atmen können.
Geht es hier wirklich um die Schulpflicht versus Meinungsfreiheit? Vielleicht auch! Aber das ist nur ein Nebenschauplatz, der vom eigentlichen Diskurs ablenkt.
Warum gehen diese jungen Klimagladiatoren auf die Straße und das bald jede Woche? Sie riskieren dabei den Rauswurf aus der Schule, Bußgelder und sonstige Zwangsmaßnahmen durch den Staat. Ist das gerecht? Ist das fair? Sind sie nicht die einzigen, die den dramatischen Zustand der Zerstörung des blauen Planeten vehement anprangern? Schwänzen diese jungen Menschen tatsächlich die Schule oder nehmen sie nicht viel eher ihr ureigenstes Menschenrecht auf Bildung wahr?
Wenn es ein Menschenrecht der jungen Klimagladiatoren gibt, das zu tun, was sie mit Fridays for Future tun, dann darf ein Staat allerdings auch nicht bestrafen und disziplinieren – weder mit einem Verweis von der Schule, noch mit Verweigerung des Schulabschlusses oder sonst irgendwie!
Diese jungen Menschen kämpfen nicht nur für den Erhalt unserer Erde und unseren Lebensraum oder äußern ihre Meinung dazu, nein, sie kämpfen vielmehr auch um die Einhaltung der wesentlichen Menschenrechte – dem ius cogens der Völkergemeinschaft, also der grundlegendsten Werte unserer Weltgemeinschaft.
Wir finden diese essentiellen Menschenrechte im International Convenant of Civil and Political Right. Es geht hier beim Kampf gegen den Klimawandel vor allem um das Leben der Menschen heute und zukünftigen Generationen. Das ist in Art. 6 Abs. 1 des Paktes geregelt. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben!
Auch in der Kinderrechtskonvention ist in Artikel 6 das Recht auf Leben geregelt.
Und auch die Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag der Kindermenschenrechte. Das Leben der gesamten Menschheit dieser Erde ist zu keinem Zeitpunkt in so großer akuter Gefahr gewesen, wie es zurzeit der Fall ist.
Wir müssen uns endlich vor Augen führen: Unsere jungen Klimagladiatoren (Climate Gladiators) kämpfen für das zukünftige Recht auf Leben einer ganzen Menschengemeinschaft. Dies ist wohl das höchste Gut, das Menschen verteidigen können und müssen!
Die staatlichen Ordnungsmaßnahmen gegen einige Schüler und Schülerinnen, die aus Art. 7 Abs. 1 GG geschöpft werden und auch in der Kinderrechtskonvention in Art. 28 Abs. 2 der Kinderrechtskonvention geschrieben sind, geben dem Staat die Aufgabe, die Disziplin an den Schulen zu wahren. Doch im vorliegenden Fall können diese staatlichen Befugnisse zu solch strengen Maßnahmen nicht greifen. Denn es gibt schon keinen Verstoß gegen eine Bildungspflicht, wenn die Youngsters demonstrieren gehen. Im Gegenteil, der Bildungsauftrag von Fridays for Future wird aus Art. 29 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention in seiner reinsten Form ausgeführt und gelebt. Und dazu bedarf es nicht der Erlaubnis der Schulen. Denn Menschenrechte leben, muss nicht erst erlaubt werden, sondern es ist Teil unseres grundlegenden Wertesystems.
Kurzum: Fridays for Future ist ein Menschenrecht! Fridays for Future ist Nichtschwänzen! Fridays for Future ist Bildung!
Wir können hier nicht mehr nur die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG mit der Schulpflicht abwägen. Wir müssen hier die Menschenrechte abwägen, die zum Bildungsauftrag der Staaten für ihre Kinder gemacht wurden!
Wie geht das? Ganz einfach! Es steht alles in Art. 29 der Kinderrechtskonvention.
Zu den oben genannten Leitsätzen:
Leitsatz 1 ist im Bildungsauftrag von Art. 29 Abs. 1 lit b formuliert. Kinder sollen gerade die Achtung vor den Menschenrechten der Charta der Vereinten Nationen lernen und leben.
Leitsatz 2 findet sich auch in Art. 29 Abs. 1 lit e – die Achtung vor der Umwelt zu vermitteln ist dort deutlich benannt.
Leitsatz 3 enthält den Rechtsgedanken der Radbruch‘schen Formel, wonach ein Gesetz unbeachtet oder dessen Ausübung unterbleiben muss, wenn es gegen höherrangiges Recht und die Gerechtigkeit verstößt. Maßstab sind die Menschenrechte (siehe Urteile des BGH und BVerfG zu den Mauerschützenprozessen)