„Kleinigkeiten“ in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen können dem Beschuldigten die Freiheit kosten!
I. Wirtschaftsstrafsachen
Wer ist eigentlich bei Wirtschaftsdelikten zu bestrafen – der Geschäftsführer/Vorstand etc. oder das Unternehmen?
Diese Frage ist strafrechtlich in Deutschland recht einfach zu beantworten – zur Verantwortung wird in Unternehmen grundsätzlich ein handelnder Mensch gezogen. Wie Unternehmen selbst direkt beansprucht werden, ist weitaus komplexer.Wirtschaftsstrafrecht – auch als white collar crime (Weiße-Kragen-Kriminalität) bezeichnet, umfasst unzählige Felder, die nur schwer aufgezählt werden können. Kurz zusammengefasst könnte man sagen:
All jene wirtschaftliche Betätigungen unter Missbrauch des innerhalb der Wirtschaft nötigen Vertrauens mit einhergehender Berührung der Belange der Allgemeinheit!
Die Handlungen bzw. Taten müssen also einen irgendwie gearteten wirtschaftlichen Bezug aufweisen.
Schwerpunkte bilden dabei:
- Insolvenzstrafverfahren (Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Insolvenzverschleppung)
- Eigentumsdelikte und Vermögensstrafrecht (bspw. Untreue, Unterschlagung)
- Betrug, Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug, Straftaten im Versicherungswesen
- Strafrecht innerhalb von Gesellschaften ( z.B. GmbH-Geschäftsführer)
- Arbeitsstrafrecht (Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Sozialversicherungsbetrug, Schwarzarbeit, Untreue, Aufsichtspflichtverletzungen, Schwarzarbeit etc.),
- Einfluss des Europarechts (z.B. Kartellrecht),
- Verrat von Betriebsgeheimnissen, Geheimnishehlerei
- Geld- und Wertzeichenfälschung, Urkundenfälschung,
- Geldwäsche und organisierte Wirtschaftskriminalität
- Bestechung und Bestechlichkeit
- Missbräuchliche Kreditgewährung, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten,
- Begünstigung und Hehlerei
- strafbare Werbung
- Multichannelstrafrecht/Computerkriminalität (z.B. Phishing, Spaming, Datenausspähen, Computersabotage, urheberrechtliche Verletzungen)
- Produkt- und Markenpiraterie (z.B. Vorlagen-Freibeuterei, Urheberrechtsstrafrecht)
- Umweltstrafrecht und Umweltbußgeldverfahren (Verunreinigungen von Boden und Gewässern, Umgang mit Müll und Abfall)
- Verhaftung, Beschlagnahme von Vermögen, Einfrieren von Konten
Die Zwangsvollstreckung von beschlagnahmten Vermögen für geschädigte Unternehmen und die Akteneinsicht in Verfahren des Arbeitgebers gegen seine ehemaligen Arbeitnehmer zur Begleitung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen, insbesondere beim Datenklau, ist ebenfalls eine wesentliche Aufgabe in den von uns geführten Strafverfahren.
Compliance in Unternehmen bzw. wie ich mich bei Maßnahmen von staatlichen Behörden richtig verhalte!
Auch begleiten wir Unternehmen schon vor Durchsuchungen oder Verhaftungen oder der Beschlagnahme und schulen die Geschäftsführer, das leitende Personal oder die Mitarbeiter in Verhaltensweisen gegenüber den staatlichen Behörden. Wir haben hierzu Unternehmensleitlinien, die wir den Unternehmen zur Verfügung stellen. Erkundigen Sie sich, was eine Schulung für Ihr Unternehmen inhaltlich heißt. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis erhalten Sie auf Anfrage unverbindlich mitgeteilt.
II. Steuerstrafsachen
Probleme des Steuerstrafrechts können beispielhaft wie folgt benannt werden:
- Umsatzsteuerverfahren sogenannter Umsatzsteuerkarusselle oder Kettengeschäfte (sog. „Buffer“; Missing Trader etc.)
- Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung
- Steuerverkürzung
- Probleme der Ein- und Ausfuhr von Waren innerhalb und außerhalb der EU (Zoll)
- Leichtfertige Steuerverkürzung als Bußgeldverfahren (link zur Bußgeldseite)
- Selbstanzeige
In den bisher betreuten Unternehmen arbeitete Rechtsanwältin Dr. Kraus grundsätzlich mit einer fachkompetenten Steuerfachanwältin zusammen und konnte somit die meist existenzbedrohenden Situationen in einer tatsächlichen Verständigung mit der Steuerfahndungsbehörde abschließen. Erfahrung dazu konnten vor allem bezüglich Umsatzsteuerkarussellen und hinterzogener Umsatzsteuer in Millionenhöhe gesammelt werden.
Ebenso konnten Fälle aufgrund der sogenannten Steuer-CDs erfolgreich außergerichtlich gelöst werden und Verfahren strafrechtlich zur endgültigen Einstellung geführt werden. Anliegen der Rechtskanzlei Dr. Kraus ist es, die Verfahren ohne ein Gericht zu beenden.
Wichtig sind im Steuerstrafverfahren die enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und die aktive Kommunikation mit der Steuerfahndungsbehörde. Dies ist nur mit einer engen und schnellen Zusammenarbeit mit dem Mandanten möglich. Deshalb kommt hier die WebAkte besonders zum Einsatz und hilft sicher und zügig alle wichtigen Informationen zusammen zu sammeln.