Verteidigung gegen den Strafbefehl

Lohnt es sich für Sie, 549,00 Euro in die Verteidigung gegen einen Strafbefehl zu investieren?

Was ist ein Strafbefehl überhaupt?

Man findet Regelungen dazu in § 407 StPO ff. Dort steht sinngemäß, dass alles, was vor einem Strafrichter verhandelt und kein Verbrechen ist, ohne einen Termin im Gericht durch einen schriftlichen Strafbefehl verurteilt werden kann.

Strafbefehl = Strafverfahren ohne Hauptverhandlung.

Vor Gericht

Vor Gericht

Wenn man einen solchen Strafbefehl bekommt, zum Beispiel, weil man unter Alkohol Auto gefahren ist, dann hat man genau 14 Tage Zeit, gegen dieses schriftliche Urteil Einspruch einzulegen.

Diesen Termin darf man nicht versäumen!

Mit einem Einspruch kann man einiges tun: so zum Beispiel, die Höhe der Geldstrafe reduzieren oder den Sachverhalt richtig aufklären.

Um etwas gegen einen Strafbefehl tun zu können, braucht man meist zwei Dinge:

  • Akteneinsicht in die Strafakte
  • Eine gute Kommunikation mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft

Warum sollen Sie nun 549,00 Euro (461,34 plus 19 % USt 87,66) investieren?

Sie können diesen Betrag in folgende Dienstleistung der Rechtskanzlei Dr. Kraus investieren:

  • Einspruch gegen den Strafbefehl beim Gericht
  • Akteneinsicht in die Strafakte und Lesen der Akte
  • Elektronisches, sicheres Übersenden der Strafakte via WebAkte
  • Schriftliches Bewerten der diversen Möglichkeiten sicher übermittelt via WebAkte
  • Telefonische oder persönliche Besprechung der weiteren Möglichkeiten und Taktiken
  • Schriftliche Einlassung an das Gericht oder Klärung mit den Verfahrensbeteiligten über das weitere Vorgehen oder
  • Verteidigung ohne Gerichtsverhandlung

Sollte es zu einem Verhandlungstermin vor dem Strafgericht kommen, wird eine Verhandlungsgebühr anfallen. Dessen Höhe erfahren Sie im persönlichen Gespräch.

Welche Möglichkeiten kann die Rechtskanzlei Dr. Kraus ohne einen Verhandlungstermin versuchen zu erwirken?

  • Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages (keine Eintragung im BZR-Register)
  • Reduzierung der Höhe der Geldstrafe bzw. der Anzahl der Tagessätze (bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft)
  • Arbeit anstatt Geldstrafe oder Ratenzahlung der Geldstrafe
Wenn Sie mit der Rechtskanzlei Dr. Kraus vor Ablauf der 14 –Tages-Frist arbeiten möchten, dann senden Sie das folgende Formular ausgefüllt mit einer Kopie/ein Foto des Strafbefehls und einer Kopie/ein Foto des gelben Umschlags (Dokumente können sicher hochgeladen werden) an die Kanzlei.

Hier gehts zum Formular

Es wird sich unverzüglich jemand aus dem Büro mit Ihnen in Verbindung setzen und Dokumente zurücksenden:

  1. Eine Vollmacht zum Unterschreiben
  2. Den Mandatsvertrag
  3. Eine Rechnung über € 549,00 Euro, die innerhalb von drei Tagen zu überweisen oder im Sekretariat der Kanzlei zu bezahlen ist.

Erst mit Eingang des Geldes, werden die Dienstleistungen Nr. 2 bis Nr. 7 durchgeführt werden. Der Einspruch wird schon vor Fristablauf der 14 Tage eingelegt!

Noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf!